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Der neue Unterfahrschutz nach ECE 58R03 Regelung

Der hintere Unterfahrschutz ist am Nutzfahrzeug ein relevantes Bauteil der Verkehrssicherheit. Seit dem 1. September 2019 müssen Neufahrzeuge mit neuer Typengenehmigung einen Unterfahrschutz verbauen der nach 58R03 abgenommen ist.